Berufsrisiken vermeiden

von der Abwehr der Vermögenschadenshaftung bis hin zur Vermeidung der (steuer-)strafrechtlichen Verantwortlichkeit

 

Vermögensschadenshaftung

Steuerberater sind bei ihrer täglichen Arbeit steigenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Insbesondere die zunehmende Komplexität des Steuerrechts und der wachsende Kosten- und Zeitdruck führen zu immer mehr Schadensfällen in der Steuerberatungspraxis. Zugleich besteht eine Unsicherheit bei der Beratung von Kapitalgesellschaften in der Krise.

Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich geworden, dass Berater bezüglich der bestehenden Schadensrisiken sensibilisiert sind, um effektiv Haftungsfallen zu erkennen und zu umgehen – sowohl gegenüber Mandanten als auch Dritten.

Straf- und steuerstrafrechtliche Verstrickungsgefahren

Steuerberater sind bei ihrer Berufsausübung immer häufiger mit strafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Risikobereichen konfrontiert. Insbesondere der Umgang mit steuerunehrlichen Mandanten und die Beratung von Kapitalgesellschaften in der Krise bereiten in der Beratungspraxis große Probleme. Zugleich erhöht der Gesetzgeber laufend die Hürden für die Wirksamkeit von Selbstanzeigen.

Im Bereich der steuerstraf- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit werden zudem oft zivilrechtliche Haftungsansprüche Dritter ausgelöst – bei zugleich entfallender Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherung.

Vor diesem Hintergrund sollten Steuerberater sich präventiv mit den Berufsrisiken auseinandersetzen um bestehende Fallen sicher zu umgehen.

Steuerhaftung

Es ist zu beachten, dass (im worst case) die steuerstrafrechtliche Beihilfe des Beraters eine Steuerhaftung für die Hinterziehungsbeträge des Mandanten auslöst (§ 71 AO).

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